Neue Verpackungsanzahlen pro Verpackungseinheit

Aufgrund der neuen Verordnung (EU) 2016/425, haben wir ab dem 1. Januar 2019 im Großteil unserer Produkte einige wichtige Änderungen in unseren Verpackungsmengen und Mindestbestellmengen zu machen.

Verordnung (EU) 2016/425 verpflichtet, um eine Gebrauchsanleitung in 24 Sprachen in jeder Verpackungseinheit hinzu zu fügen. Dies bedeutet auch, dass wenn die Verpackungseinheit von Ihnen, als Vertriebspartner, geöffnet wird, und kleinere Mengen an Ihre Kunden verkauft werden, Sie selbst ein gedruckte Gebrauchsanleitung hinzufügen müssen.

Alle Erklärungen der Konformität, Gebrauchsanleitungen, Prüfberichte und Zertifikate können von unserer CE-Website heruntergeladen werden: www.weldas-ce.com

Sie sind verantwortlich, als Weldas Distributor, den Endverbraucher eine gedruckte Gebrauchsanleitung des Produktes zu übergeben.

Die Verpackungseinheiten werden wie folgt:

–      alle Handschuhe: 5 Paare verpackt pro Plastiktüte. Bestellbar nur pro volle Tüte (z. B. 5, 10, 15 Paare usw.) oder pro Karton.
–      Kopf Schutz (Kappen, Mützen, Doo-Rags, Helm Hauben): 5 Stück verpackt pro Plastiktüte. Bestellbar nur pro volle Tüte (z. B. 5, 10, 15 Stück usw.) oder pro Karton.
–      Die Verpackungseinheit von allen anderen Produkten ändert sich nicht.

Wenn die bestellte Menge weniger ist als eine volle Verpackungseinheit, wird dies ohne Nachfrage durch uns geändert in eine volle Verpackungseinheit. Die bestellten Mengen werden also auf volle Verpackungseinheiten nach oben gerundet.

Beispiel:

Bestellungen für 1, 2, 3, 4 Paar Handschuhe wird geändert in 5 Paare. Bestellungen für 6, 7, 8, 9 Paar Handschuhe wird geändert in 10 Paare usw.

Wir vertrauen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.

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